Nächte | Grundpreis für | jede weitere Person |
1 | 90,00 EUR | 30,00 EUR |
2 | 70,00 EUR | 23,00 EUR |
ab 3 | 60,00 EUR | 18,00 EUR |
ab 28 | auf Anfrage | auf Anfrage |
"Weekend-Special" | Grundpreis für | jede weitere Person |
2 Nächte | 120,00 EUR | 36,00 EUR |
Kinder unter 6 Jahren frei. Von 6 Jahren bis einschließlich 15 Jahren 10,00 EUR pro Kind und Nacht.
Waschmaschine 3,50 EUR/Nacht (buchbar nur für den gesamten Aufenthalt).
Alle Preise inklusive Endreinigung sowie wöchentlichem Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel alle 14 Tage und gesetzlicher Umsatzsteuer (USt).
Die maximale Mietdauer beträgt 6 Monate.
Zahlungen sind in bar oder mit girocard möglich.
Preisänderungen behalten wir uns jederzeit ohne vorherige Ankündigung vor.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Boarding-Apartment Obernburg a. Main
Stand 12/2022
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter.
§1 ABSCHLUSS DES VERTRAGES
1. Die Buchung kann über die Homepage im Internet, mündlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen.
2. Mit der Buchung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich anerkannt.
3. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn das Apartment bestellt und durch den Vermieter mündlich, telefonisch oder schriftlich zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
4. Der buchende Mieter haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§2 LEISTUNGEN, PREISE, BEZAHLUNG
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dass vom Mieter gebuchte Apartment bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
2. Die vereinbarten Mietpreise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Heizung und Strom) sowie die Endreinigung ein.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt über den gesamten Mietzeitraum.
4. Der Vermieter behält sich das Recht einer Anzahlung zu vor. Diese ist spätestens am 7. Tag nach Zugang der Buchungsbestätigung zu zahlen.
5. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung am Tag der Anreise in bar. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
§3 Schlüssel/Übergabe/Nutzung
1. Der Vermieter übergibt den/die Schlüssel bei Anreise nach individueller Absprache.
2. Vor Abreise wird/werden der/die Schlüssel bei Abnahme des Apartments zurückgegeben.
3. Gehen Schlüssel verloren sind die Kosten für eine neue Schließanlage, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50,00 €, an den Vermieter zu entrichten.
HINWEIS: Es ist eine nicht erweiterbare Schließanlage verbaut. Dem Mieter wird empfohlen, bei seinem Haftpflichtversicherer zu prüfen ob für das Risiko des Schlüsselverlustes ausreichender Versicherungsschutz besteht.
§3 ANREISE/ABREISE
1. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Apartment dem Mieter am vereinbarten Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Das Apartment muss bis spätestens 18.00 Uhr oder nach Absprache bezogen werden.
2. Schadensersatzansprüche durch den Mieter können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des reservierten Apartments ausnahmsweise nicht um 14.00 Uhr erfolgt.
3. Die Belegung des Apartments kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten. Nicht gemeldete Personen werden mit 70,00 € pro Nacht und Person berechnet.
4. Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Apartments bis spätestens 11:00 Uhr in einem besenreinen Zustand erfolgen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Ausräumen des Kühlschranks, Spülen des Geschirrs und leeren der Mülleimer.
5. Der Vermieter nimmt die im Mietpreis beinhaltete Endreinigung vor.
a) Bei übermäßiger Verschmutzung durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. Die Reinigungspauschale beträgt mindestens 200,00 €.
§4 RÜCKTRITT DES MIETER (ABBESTELLUNG/STORNIERUNG/NICHTANREISE)
1. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
3. Stornokosten für Kurzzeitaufenthalte von 1 bis 28 Tage
a) Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreise kostenlos.
b) Bei einer Stornierung in den 6 Tagen vor Anreise sind 50% des Gesamtpreises zu zahlen.
c) Bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Abreise sind 100% des Gesamtpreises zu zahlen.
4. Stornokosten für Langzeitaufenthalte ab 28 Tage und Verlängerungen
a) Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise oder vor dem ersten Verlängerungstag kostenlos.
b) Bei einer Stornierung in den 13 bis 7 Tagen vor Anreise oder vor dem ersten Verlängerungstag sind 50% des Gesamtpreises zu zahlen.
c) Bei einer Stornierung ab 6 Tage vor Anreise oder vor dem ersten Verlängerungstag, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise sind 100% des Gesamtpreises zu zahlen.
5. Es wird der Abschluss einer Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung empfohlen.
§5 RÜCKTRITT DES VERMIETERS
1. Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb der in §2 Nr. 3 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichem gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) das Apartment unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder Zwecks, gebucht werden.
c) der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet.
d) der Mieter sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Hier erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des Mietpreises.
3. Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.
§6 HAFTUNG
1. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
2. Weißt das gemietete Apartment einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Mieter dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen einschließlich PKW haftet der Vermieter nicht.
4. Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
5. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Mieter zu 100 %.
6. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
7. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Apartment und die Einrichtung pfleglich zu behandeln.
8. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
9. Der Vermieter weist den Mieter daraufhin, dass es sich bei den Mietobjekten ausschließlich um Nichtraucher-Apartments handelt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand der Reinigung zu berechnen. Die Reinigungspauschale beträgt mindestens 200,00 €.
10. Offenes Feuer, Grillen und Feuerwerk ist aus Gründen des Brandschutzes verboten.
§7 HAUSTIERE
1. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand der Reinigung zu berechnen. Die Reinigungspauschale beträgt mindestens 200,00 €.
§8 Internetnutzung
1. Der Vermieter stellt dem Mieter kostenfrei einen WLAN-Zugang nach Verfügbarkeit. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2. Der Mieter verpflichtet sich keine fremden Schutzrechte zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt die im Apartment ausgehängte Hausordnung.
3. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die100prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
5. Es gilt deutsches Recht.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Boarding-Apartment Obernburg a. Main
Erbengemeinschaft Bruder, Hartmann, Beez
Yvonne Beez, Isabel Hartmann
Bachstr. 8 – 63785 Obernburg a. Main
Telefon +49 (0) 6022 6899120 – Fax +49 (0) 6022 2793982